Samstag, 24. Januar 2009
 
Halbjahresbilanz im Kampf gegen Abschiebungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Asyl in Not   
Montag, 23. Juni 2008

Seit Anfang 2008 haben wir 23 Asylverfahren erwachsener Flüchtlinge (plus 17 Kinder) gewonnen: 12 Tschetschenen, 4 Iraner, 2 Armenier, 1 Afghane, 1 Iraker, 1 Kirgise, 1 Weißrussin und 1 Sudanese erhielten dank unserer konsequenten, parteiischen Rechtsvertretung Asyl. (Stand vom 20. Juni).


Bemerkenswert ist der Rückgang bei den Tschetschenen. Viele von ihnen sind beim UBAS anhängig, der sich nicht entschließen konnte, sie vor dem 30. Juni abzuschließen (wo er zum Asylgerichtshof wird und wir seine Entscheidungen nicht mehr beim Verwaltungsgerichtshof anfechten können).

Die Haupt-„Front“ aber war weiterhin „Dublin“: Der Kampf um den Zugang zum Asylverfahren. Dank unserer Rechtsmitteln wurden seit Jahresbeginn 26 Dublin-Bescheide erwachsener Flüchtlinge (plus 17 Kinder) vom UBAS behoben.

Das heißt aber noch nicht, daß diese Flüchtlinge dann wirklich ins Verfahren kommen: Oft genug erlässt das Bundesasylamt aus Trotz, oder weil es so lustig ist, einen Beharrungsbescheid. Dann werden neue Gutachten auf Kosten der Steuerzahler eingeholt. Alles dauert noch länger; die Betroffenen bleiben über ihr Schicksal im Ungewissen.

Im Fall einer (laut Befunden schwer traumatisierten) Tschetschenenfamilie hat das Innenministerium dagegen, daß der UBAS einen solchen Beharrungsbescheid behob, eine Amtsbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Ende nie...

Erfolgreich waren wir im Kampf gegen die Schubhaft: Seit Jahresbeginn wurden 21 Schubhaftbescheide dank unserer Beschwerden vom UVS für rechtswidrig erklärt.

In acht Fällen, wo der UVS unsere Beschwerden abgewiesen hatte, brachten die Beschwerden befreundeter Rechtsanwälte an den Verwaltungsgerichtshof Erfolg. Auch diese KlientInnen werden nun in den Genuß ihrer Haftentschädigungen kommen.

Dank der (von uns miterkämpften) Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wurde der berüchtigte Prokop’sche Schubhaftparagraph (§ 76 Abs 1 Z 4) – Verhaftung am Beginn des Verfahrens – zu „totem Recht“: Seit der fehlgeschlagenen Verhaftungswelle zum Jahresbeginn wird er kaum mehr angewendet. Auf diesen Sieg sind wir besonders stolz.

Diese Erfolge beruhen auf der (nur teils und schlecht bezahlten) Arbeit unseres unterbesetzten Teams. Michael Genner ist 25 Stunden angestellt, Mag. Judith Ruderstaller 12 Stunden, Mag. Tanja Svoboda 10 Stunden. Alle arbeiten in Wirklichkeit viel mehr; Überstunden werden nicht bezahlt, sondern sind ehrenamtliches Engagement.

Auch unser Zivildiener, Mag. Volkan Kaya, ist eine unverzichtbare Stütze. Einige Jusstudentinnen absolvieren bei uns ehrenamtliche Praktika und lernen Nützliches für ihre künftige Berufslaufbahn.

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